Theorie der juristischen Argumentation
Deutschland
Deutsch
Sachbuch
1978
Gegenstand dieser Untersuchung ist das Kernproblem der juristischen Methodenlehre. Es lässt sich in der Frage formulieren, ob die Jurisprudenz über einen konsensfähigen Regelkanon verfügt, der eine rationale und intersubjektiv prüfbare Kontrolle juristischer Entscheidungstätigkeit ermöglicht. Einigkeit besteht heute im Wesentlichen nur im Negativen, nämlich darin, dass das juristische Entscheiden nicht allein durch Gesetz, Präjudiz, Dogmatik und herkömmlich juristische Methodologie, sondern in allen halbwegs problematischen Fällen darüber hinaus durch „außerjuristische“ bzw. moralische Wertungen gesteuert wird.