Hand an sich legen
Verlag: Klett
 
                        
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                        Sachbuch
                    
                                                    
                        1976
                    
                            Das Verbot, mit dem Religion und Gesellschaft den Freitod belegen, lässt ihn als ein Vergehen erscheinen, als unnatürlichen und absurden Akt. Aber drückt sich in solchem Urteilen und Aburteilen nicht die Scheinobjektivität, das Unbetroffensein der mit dem Weltlauf Einverstandenen, der Überlebenden aus? Und hat nicht auch der „natürliche“ Tod sein Unnatürliches und Skandalöses? Der Hang zum Freitod ist keine Krankheit, von der man geheilt werden muss wie von den Masern. […] Der Freitod ist ein Privileg des Humanen. (Jean Améry).
 
        